Mietspiegel Mannheim

Mannheimer Mietspiegel 2008 ist in 18. Auflage erschienen! Mieten in Mannheim steigen nur um 2,9 % im Durchschnitt!

Der neue Mannheimer Mietspiegel ist am 21. Oktober in 18. Auflage erschienen. Das Ergebnis ist aus Vermietersicht recht ernüchternd: Die Mieten in Mannheim sind im Vergleich zum Mietspiegel aus dem Jahr 2006 um durchschnittlich 2,9 % gestiegen – die zweitniedrigste Mietpreissteigerung in der Geschichte des Mietspiegels. Nur beim Mietspiegel 2004 waren die Mannheimer Vermieter noch schlechter dran: 2,5 % Steigerung gegenüber dem Mietspiegel aus dem Jahr 2002 bedeuteten den historischen Tiefstand! Die durchschnittliche Miete beträgt jetzt 5,76 €/m². In anderen Universitätsstädten Baden-Württembergs, vor allem in Heidelberg und Freiburg, werden deutlich höhere Quadratmetermieten erzielt. Im Rhein-Neckar- Raum dürfte das Wohnen nur in Ludwigshafen billiger sein. Die Lebenshaltungskosten sind dagegen im vergleichbaren Zeitraum (2006/2008) um 5,4 % gestiegen. Eine Tendenz, die sich fortgesetzt hat: Schon in der Vergangenheit lag der Verbraucherpreisindex über der Mietenentwicklung (2002/2004: 2,7 % gegenüber 2,5 % und 2004/2006: 3,9 % gegenüber 3,5 %).

Der Mannheimer Mietspiegel findet Anwendung im gesetzlich geregelten Mieterhöhungsverfahren im nicht preisgebundenen Mehrfamilien-Wohnungsbau (ab 3 Wohneinheiten). Nach Angaben der Stadt Mannheim gibt es im Stadtgebiet ca. 166.000 Wohnungen. Für rund 114.800 von ihnen, also für ca. 69 % des Gesamtbestandes, ist der neue Mietspiegel potenziell anwendbar. Vor allem durch das Auslaufen von Mietpreisbindungen, hat sich der „Mietspiegel-Wohnungsbestand“ gegenüber dem letzten Mietspiegel wieder um rund 1.000 erhöht. Zu beachten ist, dass der Mietspiegel reine Nettokaltmieten ausweist, d.h. insbesondere die Heizkosten- und sonstigen Nebenkostenvorauszahlungen bleiben außer Betracht.

Örtlich ist der Mannheimer Mietspiegel auf das Stadtgebiet Mannheim beschränkt, d. h. auf Nachbargemeinden der Stadt Mannheim, wie Edingen-Neckarhausen oder Ilvesheim, ist der Mietspiegel an sich nicht anwendbar. Allerdings wird der Mietspiegel in diesen Gemeinden häufig als Orientierungshilfe herangezogen.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Mietpreissteigerung von 2,9 % um einen reinen Durchschnittswert handelt. Bei den „gut“ ausgestatteten Wohnungen (mit Bad und Sammelheizung) ging es mit der Miete sogar in 7 Feldern mehr oder weniger stark nach unten, in 2 Klassen stagnierte der Mietzins.

Gewinner bei der Mietpreissteigerung sind die Wohnungsvermieter der Bauperioden 1949 bis 1960 und 1961 und 1971, die in den verschiedenen Wohnungsgrößen fast vollständig zulegen konnten.
 
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