Gesetz und Recht

Shisha rauchen in der Mietwohnung?

Viele Raucher sind bestimmt schon mit der Situation konfrontiert wurden. Man ist auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung. Oftmals bekommt man zu hören, dass man grundsätzlich in einer Mietwohnung nicht rauchen darf. Doch stimmt das ? Nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB erlaubt es dem Mieter in seiner Mietwohnung zu rauchen. Wenn man jedoch mehrere Jahre die Wohnung mit Zigaretten zu ''qualmt'' so kommt es zu Nikotin Ablagerungen an den Wänden. Sie werden leicht gelblich. Dies ist bisher nur bei Zigaretten der Fall. Raucht man beispielsweiße Shisha, - auch Wasserpfeife genannt - so treten solche Ablagerungen an den Wohnungswänden nicht auf. Falls es zu Ablagerungen gekommen ist. Dann ist der Mieter zu Nachbesserungen verpflichtet, da die Wohnung an Wert verliert. Dies kann beispielsweiße durch ein Neustreichen der Wände durchgeführt werden. Wenn aus den Rauchgewohnheiten des Mieters hervorgeht, dass dauerhaft irreparable Schäden der Wohnung verursacht werden, so hat aber auch der Vermieter das recht seinem Mieter zu kündigen.

 
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