| Lärmbelästigung in der Wohnung |
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Nun stellt sich die Frage, ob ein Vermieter im Mietvertrag auf solch eine eventuelle Lärmbelästigung bereits hinweisen sollte oder sogar muss, wenn er neue Mieter aufnimmt, oder es bei Vertragsabschluss nicht unbedingt notwendig ist. Hinweis auf Lärmbelästigung- ein Muss?
Um solch eine Mietminderung zu vermeiden, muss der Vermieter ganz konkret einen Hinweis über die Lärmbelästigung im Mietvertrag geben. Ein Erwähnen über eventuelle Bauarbeiten auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder einem gut besuchten Restaurant vor der Tür reicht hier nicht aus. Nur wenn der Vermieter konkret angibt, über welchen Zeitraum, beziehungsweise zu welchen Tageszeiten dies und jenes ansteht, kann zu späterer Zeit keine Mietminderung vom Mieter gefordert werden. Natürlich muss der Vermieter die Vorschriften für Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigen bevor er eine Immobilie vermietet. Es kommt auf den Lärm anEs gibt natürlich auch Lärm, der von allen Mietern hingenommen werden muss und eine Forderung nach einer Mietminderung eher sinnlos ist. Darunter zählt zum Beispiel Kinderlärm oder auch Lärm von Autos, der einfach unvermeidbar ist. Wenn ein Vermieter sich dazu entschließt, auf Lärmbelästigung hinzuweisen, müssen die Ausführungen sehr konkret sein und detailliert aufgelistet werden. Wenn nach zwei Jahren plötzlich eine riesige Baustelle vor der Wohnung zu finden ist, trifft dem Vermieter keine Schuld und er kann und wird den Mietpreis mit Sicherheit nicht mindern. |




Partylärm, schreiende Kinder oder eine stark befahrene Straße direkt vor der Haustür- viele Menschen fühlen sich in den eigenen vier Wänden oftmals belästigt und sind von dem permanentem Radau unheimlich gestresst. Gerade Altbauwohnungen haben sehr dünne Wände, so dass man den Alltag des Nachbarn regelrecht miterleben kann, aber auch Lokale und Restaurants in der Nähe können mitunter erheblichen Lärm verursachen.
Ob auf eine Lärmbelästigung durch anfallende Bauarbeiten oder einer Kneipe direkt unter der Wohnung hingewiesen wird, liegt mehr oder weniger bei dem Vermieter selbst. Weist er seine neuen Mieter nicht darauf hin, so muss er damit rechnen, dass diese zu gegebener Zeit eine Mietminderung fordern oder sogar einklagen. In den meisten Fällen haben Mieter sehr gute Karten, denn ist der Lärm so groß, dass er den Alltag negativ beeinflusst, kann die Miete bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass über mehrere Wochen ein Lärmprotokoll geführt wird.