Es tropft von der Decke, oder es schimmelt in einer Ecke im Bad. Irgendetwas ist bekanntlich immer. Zu einem Problem werden die mehr oder minder schweren Mängel im Haus nur dann, wenn der Vermieter sich uneinsichtig zeigt. Wie Sie ihn doch umstimmen können, erfahren Sie hier.
Abwarten ist die falsche Taktik Noch bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter die Wohnung in aller Ruhe besichtigen. Dies empfiehlt sich natürlich bei Tageslicht. Das Zauberwort lautet "Übergabeprotokoll". In diesem Protokoll können Sie alle Mängel der Wohnung - und seien sie auch noch so klein - festhalten lassen. Ein Beispiel sind winzige Risse in Bodenfliesen. Lassen Sie den Vermieter diesen, wenn auch nicht erheblichen, Mangel im Übergabeprotokoll festhalten. Denn wenn Sie die kaputte Fliese irgendwann später dem Vermieter melden, kann dieser Sie für den Riss verantwortlich machen und Ihnen die Fliese bei Auszug in Rechnung stellen. Warten Sie also niemals ab und teilen Sie dem Vermieter aufgefallene Mängel unmittelbar nach dem Fund mit. Sonst ist der Ärger vorprogrammiert, und häufig haben dann Sie als Mieter das Nachsehen und müssen für gegebene Schäden aufkommen.
In der Ruhe liegt die Kraft Diese Aussage gilt auch für den Umgang mit dem Vermieter. Wenn Sie einen ruhigen, aber bestimmten Ton anschlagen, werden Sie erfolgreicher sein, als mit lauten und haltlosen Beschuldigungen. Erklären Sie dem Vermieter, welches Problem Sie mit der Wohnung haben. Sollte dieser sich uneinsichtig zeigen, bewahren Sie dennoch die Ruhe. Sachliche Auseinandersetzungen bringen Sie schneller ans Ziel. Und eine Anzeige wegen Beleidigung oder dergleichen, wäre für eine später eventuell anstehende Gerichtsverhandlung nicht förderlich. Ihr Übergabeprotokoll kann Ihnen auch in einem solchen Extremfall sehr helfen. Doch meist lassen sich gerade kleinere Probleme in Ruhe und sachlich besser und kostengünstiger lösen.
Bestehen Sie auf Ihr Recht Denken Sie immer daran, dass es Mietgesetze gibt. So darf der Vermieter Ihnen nicht eine 50m² große Wohnung als 98m² große Wohnung vermieten. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Messen Sie also ruhig nach und klären Sie gegebenenfalls mit dem Vermieter, ob er dazu bereit ist, Ihnen mit der Kaltmiete ein wenig entgegen zu kommen.
Mieterschutzbund Für alle Fälle steht der Mieterschutzbund. Sie müssen dort zwar einen Beitrag zahlen, stehen dann aber auf der sicheren Seite. Gerade, wenn es um die Frage von Recht und Unrecht geht, werden Sie als Mitglied im Mieterschutzbund sehr gut beraten. Die Menschen dort befassen sich nahezu täglich mit Neuerungen in der Gesetzgebung und können Ihnen genauestens sagen, was Sie als Mieter dürfen und was nicht. Auch, wenn es um eine Mietminderung geht, können Sie sich im Mieterschutzbund beraten lassen.
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