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Viele Raucher sind bestimmt schon mit der Situation konfrontiert wurden. Man ist auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung. Oftmals bekommt man zu hören, dass man grundsätzlich in einer Mietwohnung nicht rauchen darf. Doch stimmt das ? Nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB erlaubt es dem Mieter in seiner Mietwohnung zu rauchen. Wenn man jedoch mehrere Jahre die Wohnung mit Zigaretten zu ''qualmt'' so kommt es zu Nikotin Ablagerungen an den Wänden. Sie werden leicht gelblich. Dies ist bisher nur bei Zigaretten der Fall. Raucht man beispielsweiße Shisha, - auch Wasserpfeife genannt - so treten solche Ablagerungen an den Wohnungswänden nicht auf. Falls es zu Ablagerungen gekommen ist. Dann ist der Mieter zu Nachbesserungen verpflichtet, da die Wohnung an Wert verliert. Dies kann beispielsweiße durch ein Neustreichen der Wände durchgeführt werden. Wenn aus den Rauchgewohnheiten des Mieters hervorgeht, dass dauerhaft irreparable Schäden der Wohnung verursacht werden, so hat aber auch der Vermieter das recht seinem Mieter zu kündigen. |
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Was ist sofort zu tun? Auf jeden Fall sofort das Gespräch mit der Bank suchen! Die Decke über den Kopf zu ziehen und abzuwarten, bis sich die Bank wegen ausbleibender Ratenzahlungen meldet, ist der schlechteste Weg. Eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie ist dann fast vorprogrammiert. Zwei Fragen sollten Sie sich in jedem Fall beantwortet haben, bevor Sie das Gespräch mit der Bank suchen.
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Viele Mieter nehmen Mängel in ihrer Wohnung so hin wie sie sind. Doch wenn diese Mängel bei der Übergabe der Wohnung nicht vom Vermieter angegeben wurden, hat der Mieter das recht auf Mietminderung. Wenn diese Mängel sogar gesundheitsschädlich sind, wie z.B.: Schimmelbefall oder Baulärm haben Sie das Recht, nach einer Beweisaufnahme, die Mietminderung sogar einzuklagen. Wichtig bei der Beweisaufnahme sind vor allem Zeugen und Fotos.
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Der Mieterschutzbund ist ein eingetragener Verein mit Sitzt in Recklinghausen, der von Carl-D.A. Lewerenz und Claus O. Deese, dem derzeitigen Geschäftsführer, am 5.3.1988 gegründet wurde. Der Verein ist im ganzen Bundesgebiet aktiv und zählt etwa 15500 Mitglieder. Er verfolgt nicht das Streben nach Gewinn, sondern dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. |
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Dass die Nebenkosten einer Mietwohnung in den letzten Jahren sich der Höhe nach fast zu einer zweiten Miete entwickelt haben, ist bekannt und liegt zu großen Teilen daran, dass die Preise für Energie eine steile Entwicklung nach oben genommen haben. Addiert man die Betriebskosten mit den Heizkosten, zahlt ein Mieter rein rechnersich 2,74 € pro Quadratmeter an Mietnebenkosten. Auf eine 100 Quadratmer-Wohnung gesehen kann sich der Betrag schnell auf über 3.000 € pro Jahr hin belaufen; wohlgemerkt zusätzlich zur gezahlten Kaltmiete.
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Partylärm, schreiende Kinder oder eine stark befahrene Straße direkt vor der Haustür- viele Menschen fühlen sich in den eigenen vier Wänden oftmals belästigt und sind von dem permanentem Radau unheimlich gestresst. Gerade Altbauwohnungen haben sehr dünne Wände, so dass man den Alltag des Nachbarn regelrecht miterleben kann, aber auch Lokale und Restaurants in der Nähe können mitunter erheblichen Lärm verursachen.
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Es tropft von der Decke, oder es schimmelt in einer Ecke im Bad. Irgendetwas ist bekanntlich immer. Zu einem Problem werden die mehr oder minder schweren Mängel im Haus nur dann, wenn der Vermieter sich uneinsichtig zeigt. Bevor der Griff zum Anwaltsverzeichnis erfolgt, sollte man versuchen diesen umzustimmen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.
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