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Fernwärme-Urteil wird begrüßt
Der BGH hat entschieden
Dass der Anschluss einer Wohnung an das umweltfreundliche Fernwärmenetz als Modernisierung im Sinne des Mietrechts gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Entscheidung des BGH begrüßt auch der Immobilienverwand IVD. Der IVD fordert jedoch im energetischen Bereich weitergehende Regelungen zu Modernisierungsmaßnahmen. Wie das Mietrecht bei klimafreundlichen Modernisierungsmaßnahmen besser gestaltet werden kann, dahingehend hat der IVD bereits konkrete Änderungsvorschläge angeregt.

Anschluss an Fernwärmenetz führt zu Energieeinsparung 

Im Vergleich zu einer zuvor vorhandenen Gasetagenheizung führt nach Auffassung des BGH der Anschluss an das Fernwärmenetz zu einer Energieeinsparung. Dass es sich im Falle einer Berliner Wohnung aus den 1920er Jahren um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, dafür ist der niedrigere Energieverbrauch Ausschlag gebend. 

Energieverbrauch darf nicht Allein-Kriterium sein

Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD, erklärt: „Es darf allerdings nicht allein auf den Energieverbrauch ankommen, wenn Anreize für Klimaschutz und Investitionen geschaffen werden sollen. Berücksichtigt werden muss vielmehr auch die Energiequelle.“ Nicht zwangsläufig verringern müsse sich beispielsweise der Energieverbrauch eines Hauses bei einer Umstellung auf klimafreundliche regenerative Energien. „Dann gilt die Umstellung auf eine saubere Energiequelle nicht als Modernisierung“, so Schick. „Da sie in diesen Fällen alleine auf den Kosten sitzen bleiben würden, führen viele Eigentümer solche Maßnahmen nicht durch.“

IVD will Hürden abbauen

Gemeinsam mit den Immobilien-Anwälten Bethge und Partner hat der IVD Änderungsvorschläge für das Mietrecht ausgearbeitet, um diese und weitere Hürden für Klimaschutzinvestitionen abzubauen. Davon sind die Paragraphen 536, 554, 556, 557, 559 und 578 BGB betroffen. Schick ist der Meinung, dass energetische Investitionen in Deutschland zukünftig attraktiver werden müssten. „Die Kosten für den Klimaschutz fairer auf beide Schultern zu verteilen, nämlich auf die des Vermieters und auch auf die des Mieters, ist ein Ansatzpunkt dafür“, ergänzt Schick.
 
Foto: Gerd Altmann/pixelio.de
 
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