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Die Heizperiode beginnt, was Vermieter beachten müssen
Die Tage werden kürzer und die Kraft der Sonnenstrahlen lässt vor allem in den Abendstunden spürbar nach. Was uns im Sommer noch zu viel erschien, wird nun schnell schmerzlich vermisst: die Wärme. Die Heizperiode beginnt und das heißt vor allem für Vermieter, dass sie wieder einigen Verpflichtungen nachkommen müssen. So muss in jedem Fall dazu Sorge getragen werden, dass die Heizungsanlage rechtzeitig eingeschaltet wird, damit die Mieter nicht frieren müssen und womöglich auch noch kalte Füße bekommen.

Feste Heizperioden und Heizzeiten sind festgelegt


In den meisten Mietverträgen sind die Heizperioden und auch die Hauptheizzeiten festgelegt. Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass die Temperaturen in den Wohnräumen nicht unter 20Grad sinken. Das würde dem Mieter sonst Anlass geben, dass er die Miete kürzen dürfte. Für die meisten Miethäuser beginnt die offizielle Heizperiode am 1.Oktober. Wie lang die Heizung laufen wird, wird auch festgelegt. Hier spricht man von den Heizzeiten, die sich wie folgt aufteilen: Von 6:00 bis 23:00 Uhr müssen die Wohnräume eine Temperatur zwischen 20 und 22 Grad erreichen. In der Nacht reichen Temperaturen um die 18 Grad aus. Allerdings sind das nur Richtwerte und diese können von Wohnung zu Wohnung variieren.

Bei defekten Heizungsanlagen


Sollte einmal die Heizung ausfallen, dann ist der Vermieter umgehend zu informieren. Oder auch die Hausverwaltung. Dies sollte per Telefon geschehen, damit man schnell reagieren kann. Eine schriftliche Benachrichtigung wird empfohlen, damit man auch etwas in den Händen hat, wenn die notwendige Reparatur nicht durchgeführt wird. Fallen die Temperaturen unter 15 Grad haben Mieter das Recht die Miete zwischen 50 und gar 70% zu kürzen. Darüber entscheidet allerdings immer der Einzelfall. Daher ist eine gute Kommunikation das A und O zwischen Mieter und Vermieter. Es ist schließlich im Interesse des Vermieters, dass sich die Mieter wohl fühlen und wohnen bleiben.
 
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