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| Die Betriebskosten und was alles dazu gehört |
Inzwischen sind die Betriebskosten schon zur zweiten Miete geworden. Denn nicht selten liegen die Kosten recht nah beieinander. Viele müssen bei der Wohnungssuche oder auch bei der Haussuche sehr auf die Nebenkosten achten. Denn diese müssen schließlich auch pünktlich gezahlt werden. Auch wenn die Kaltmiete noch so verlockende erscheint. Wenn dann die Betriebskosten allerdings den Rahmen sprengen, dann ist die Wohnung doch wieder nichts. Zu den Betriebskosten rechnet man alle Kosten, die für ein Haus oder auch ein Grundstück anfallen. Dazu gehören unter anderen die Grundsteuer, die Versorgung von Wasser, Entwässerung. Bei einem Mietshaus mit mehreren Parteien kommen noch folgende Kosten hinzu. Kosten für einen Aufzug, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Ungezieferbekämpfung und Straßenreinigung. Außerdem werden auch Kosten für die Grünanlagenpflege, Beleuchtung sowie Sach- und Haftpflichtversicherungen umgelegt. Zu guter Letzt ist dann noch der Hauswart und die Nutzung des Breitbandkabelnetzes. Das summiert sich!Abschläge monatlicheMeistens werden die Abschläge dieser Kosten monatlich kassiert, ebenso wie die Kaltmiete. Zahlt man alles an ein Konto, so kann man auch von der Bruttomiete sprechen. In der Regel werden aber die Grundmiete und die anfallenden Betriebskosten gesondert verrechnet. Das hängt schon allein damit zusammen, dass die Energieversorger ein eigenes Abrechnungsmodell pflegen. Im Mietvertrag auf Kosten achten! Man ist nur verpflichtet jene Kosten zu zahlen, die auch im Vertrag vereinbart sind. Sollten später neue Kosten hinzukommen, so kann man diese ablehnen. Abrechnung prüfenDie Abrechnung für die Betriebskosten wird jährlich gemacht und muss dem Mieter vorgelegt werden. Zudem darf der Vermieter keine Kosten umlegen, die mit der Mietsache nichts zu tun haben. Ebenso ist der verpflichtet die Dienste, die anfallen in einem wirtschaftlichen Rahmen zu halten, damit keine unnötigen Kosten anfallen. Zudem muss die Abrechnung klar und verständlich sein, damit der Mieter die Kosten auch nachvollziehen kann. Die Abschläge für die Betriebskosten werden jährlich neu festgelegt. |
