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Neues Urteil in Fragen rund um die Mietminderung
Ein lang umstrittenes Thema bei Mietverträgen ist die Mietminderung. Jetzt gibt es hierzu ein neues Urteil, welches die Vermieter stärken soll. So haben Mieter nicht das Recht, die Miete zu kürzen, wenn der Vermieter über den Mangel informiert worden ist. So trug es sich in Berlin zu. Hier hatte ein Mieter über Monate hinweg die Miete gekürzt, weil die Wohnung von einem Schimmelpilz befallen war. Allerdings wurde der Vermieter darüber nicht informiert. Ein Gericht befand diesen Umstand für nicht rechtens und es sollte der Vermieter wenigstens über den Mangel informiert werden, damit er diesen auch beheben kann.

Die Pflicht eines Vermieters


Ist man im Besitz einer Immobilie und vermietet den Wohnraum, dann ist man dazu verpflichtet, diesen in einem einwandfreien Zustand zu belassen. Sollten sich Mängel einstellen, dann sind diese schnellstmöglich wieder zu beheben. Beispielsweise bei einem defekten Dach, defekte Rohrleitungen, Schimmelpilzbefall und ähnliche Mängel, welche sich einstellen können. Ist der Vermieter nicht immer vor Ort, so ist dieser sofort über die Mängel zu informieren. Zudem muss dem Mieter eine entsprechende Frist eingeräumt werden, die Mängel zu beheben. Manche Dinge lassen sich nun mal nicht von heut auf morgen ausbessern.

Die Rechte der Mieter


Ab wann dürfen denn nun die Mieten gekürzt werden? Mieter haben das Recht die Mieten zu kürzen, wenn der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht reagiert. Die Mieten können dann entsprechend gekürzt werden, so lang, bis der Mangel behoben ist. In welcher Höhe die Mieten kürzbar sind, kann man im Internet erfahren. Hier sind Tabellen hinterlegt, die einem helfen können, damit man weiß, in wie weit die Mieten zu kürzen sind. Es muss schließlich alles auch in einem gewissen Rahmen bleiben. Wenn beide Seiten ihre Pflichten einhalten, dann sollten Mängel nicht immer dazu führen, dass man Mieten kürzt und womöglich noch vor Gericht endet.
 
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