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Mietkaution und was man dazu wissen sollte
Bei der Mietkaution muss man zunächst grundlegend zwischen zwei verschiedenen Kautionen unterscheiden. Zum einen gibt es die Mietkaution für den Wohnraum und zum Anderen gibt es die Mietkaution für Gewerbe. Grundsätzlicher Unterschied zwischen diesen beiden liegt in der Höhe der Kaution. So darf ein Vermieter für Wohnraum eine Kaution in einer maximalen Höhe von 3 Monatskaltmieten verlangen, wohin gegen ein Vermieter von Gewerbe Räumen die Höhe der Kaution selber bestimmen darf.

Mietsicherheit und Rückzahlung


Für die Mietkaution muss der Vermieter ein von seinem privaten Vermögen getrenntes Sparkonto zu  den mindest Zinssatz anlegen. Des Weiteren ist der Vermieter verpflichtet, dass das Konto so abgeschlossen wird, dass weder er noch der Mieter einfach an das Geld herankommen kann. Das heißt, es müssen immer beide Parteien der Kontoschließung zustimmen. Außerdem hat der Mieter gesetzlich das Recht auf die anfallenden Zinsen. Der Vermieter hingegen darf das Geld prinzipiell nur dann für sich beanspruchen, wenn es zu Mietrückständen gekommen ist oder Mängel am Mietobjekt behoben werden müssen. Gesetzlich kann sich der Vermieter allerdings für die Auszahlung bis zu 6 Monate Zeit lassen. Das ist rechtens, auch wenn das einigen Mietern oft ein Dorn im Auge ist, denn das Hinterlegen der Mietkaution oder in diesem Fall auch gern als Mietsicherheit bezeichnet, muss schließlich unverzüglich erfolgen.

Streitpunkt Mietsicherheit beim Auszug


Ist der Punkt gekommen, dass man sich aus einer alten Wohnung verabschieden muss, so ist laut Statistik der Streit mit dem Vermieter schon vorprogrammiert. Viele Vermieter verkennen die Tatsache, dass in den Räumen auch tatsächlich gelebt wurde. Dass es da nun mal auch zu kleineren Abnutzungserscheinungen kommt, ist eigentlich nichts Ungewöhnliches. Ungewöhnlich hingegen ist der ewige Streit über Mängel, die schon da waren oder erst entstanden sind. Damit es hier nicht bis zu einem Anwalt geht, lohnt es sich immer, vor dem Einzug ein Protokoll fertigen zu lassen, das beide Parteien unterzeichnen und in dem eindeutig alle Mängel festgehalten sind, die bereits vorhanden sind.
 
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