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| Ruhestörung durch Kinderlärm |
Sie kreischen, sie toben, sie lachen, sie weinen und sie schreien auch schon mal aus vollen Lungen ihre Wut heraus: Kinder. Bis vor einigen Monaten hatte man als Mieter durchaus das Recht, eine Klage wegen Lärmbelästigung einzureichen, wenn man das Gefühl hatte, dass man sich in seiner Ruhe unbändig gestört fühlte. Doch mal ganz ehrlich und Hand aufs Herz. Darf man Kinderlärm wirklich als Lärmbelästigung titulieren oder überspannt man damit nicht doch den Bogen. Immerhin waren wir alle einmal in diesem Alter und garantiert saßen gerade die, die klagen nicht den ganzen Tag stumm am Tisch und haben sich nicht weiter bewegt.Kinder sollen Kinder sein und bleibenDie Kindheit ist im Vergleich zum Rest des Lebens relativ kurz. Dafür aber um so intensiver, denn nie wieder wird man im Leben derart viele neue Entdeckungen machen können und auch neue Dinge ausprobieren wollen, wie zu Kindertagen. Kinder sollen Kinder bleiben und man sollte ihnen schon die Freiheit einräumen und sie sich so bewegen zu lassen, wie sie es für richtig erachten. So sieht das inzwischen auch das neue Gesetz, in dem geschrieben steht, dass man wegen Kinderlärm keine Klage mehr einreichen darf. Das bedeutet allerdings nicht, dass Eltern ihren Nachwuchs nur noch an der langen Leine halten brauchen. Erziehung und Regeln sind nach wie vor eine wichtige Basis zu einem guten Benehmen. Kitas nicht direkt in ein ruhiges Wohnviertel bauenMit etwas Voraussicht und Toleranz kann man einigen Möchte-Gern-Klägern schon entgegenkommen. So ist es nicht unbedingt von Nöten eine neue Kita direkt in ein stilles Wohnviertel zu setzten, in dem ohne hin eher ältere Mitbürger wohnen. Eine gegenseitige Toleranz ist in diesem Fall die beste Strategie. Auch den Bau neuer Spielplätze sollte man eher ein Viertel legen, in dem auch wirklich viele junge Familien leben, die den Platz mit Begeisterung annehmen werden. |
