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| Jubel, Trubel, Mietminderung – welche Rechte man als Mieter hat |
Die Pflicht, seine Miete immer pünktlich zu zahlen, ist allen Mietern bekannt. Immerhin kommen fast alle dieser Pflicht auch rechtzeitig nach. Doch wie verhält es sich mit der Gegenleistung der Vermieter? Wenn einem Mieter ein Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, so müssen auch die dazugehörigen Lebensumstände passen. Das heißt, ein Mieter muss nicht mit einer defekten Wasserleitung leben und auch nicht mit Schimmel im Haus. Das sind Gründe, um den Mietpreis zu senken. Mieter dürfen sich auf keinen Fall alles gefallen lassen.Jede Nacht Party – die Miete kann gekürzt werdenWohnen in einem Haus mehrere Generationen zusammen, dann kann es sicherlich hin und wieder zu Unstimmigkeiten kommen. Das beginnt meist mit der Auffassung zum Thema Sauberkeit und Ordnung und endet bei Streitereien um das nächtliche Feiern. Hierbei sollten die Mieter, die es nicht lassen können, ihre Musikanlage bis zum Letzten auszureizen, dass es eine gesetzliche Nachtruhe gibt. Ist ein Einzelfall, wegen eines runden Geburtstages oder einer Hochzeit, wird sicher keiner etwas dagegen haben. Zumal man die Möglichkeit hat, andere Mieter mit einem Schreiben darüber zu informieren, dass mal laut werden kann. Das Beste, man lädt gleich mal den Rest des Hauses mit ein. Anderes sieht das Ganze aus, wenn es zu einer Regelmäßigkeit wird. Hier können andere Mieter sich nicht nur beschweren, sondern sie haben auch das Recht, die Miete zu kürzen. Vermieter tritt unweigerlich an den Verursacher heranDie entstandenen Mietverluste lässt der Vermieter selbstverständlich nicht auf sich sitzen. Er wird an den Verursacher herantreten und den Ausgleich einfordern. Dazu hat er das Recht. Wer also in Zukunft das Feiern nicht lassen kann, der sollte sich für diese Aktivitäten nicht immer seine Mietwohnung wählen, denn das kann auf Dauer eine recht teure Party werden und im schlimmsten Fall droht der Rausschmiss! |
