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Die Mietkaution – Sicherheit für beide Parteien
Die Mietkaution wird meistens mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Mieter müssen allerdings vor Abschluss eines Mietvertrages darüber informiert sein, ob eine Kaution fällig wird und wenn ja in welcher Höhe die ausfallen soll. Vermieter dürfen nicht mehr als das Dreifache der normalen Kaltmiete verlangen. Ist das dann der Fall, so hat der Mieter auch das Recht, diese Kaution in drei Raten zu hinterlegen. Des Weiteren ist der Vermieter verpflichtet, dieses Geld bei einem Kreditinstitut anzulegen, welches das Sparkonto mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist versieht und es zu einem festen Zinssatz eröffnet. Versäumt es der Vermieter, eine Kaution zu verlangen, so ist es eigentlich nicht möglich, diese im Nachhinein noch zu verlangen.

Die Kaution dient der Sicherheit


Der Vermieter kann sich über die Kaution absichern. Und zwar in der Hinsicht, dass wenn das Mietverhältnis beendet wird und sich Mängel an dem Mietobjekt zeigen. Mängel, die vorsätzlich auf den Mieter zurückzuführen sind. Aber auch wenn das Mietobjekt nicht in dem Umfang renoviert worden ist, wie es eigentlich vertraglich festgeschrieben ist. So kann der Vermieter beispielsweise einen Maler beauftragen, die Wohnung oder eben das Haus erneut zu streichen. Diese Kosten werden dann von der Mietkaution abgezogen. Auch wenn der Mieter in Mietrückstand geraten ist und daher die Wohnung verlassen muss, kann das über die Kaution verrechnet werden.

Auch der Mieter hat dadurch eine Sicherheit


Wie eben schon erwähnt, können auch Mietrückstände über die Kaution verrechnet werden. Kommt man im Laufe der Zeit in unvorhersehbare Schwierigkeiten und ist nicht mehr in der Lage die volle Miete zu zahlen, so kann man die Wohnung kündigen und vereinbaren, dass die hinterlegte Kaution als Miete verrechnet werden kann. Lässt sich der Mieter nichts zuschulden kommen und verlässt das Mietobjekt in einem Top Zustand, dann bekommt er natürlich die Kaution inklusiver der bis dahin gezahlten Zinsen ausgezahlt.
 
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