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| Wohnungswechsel und Hartz IV |
Auch Menschen, die Hartz IV bekommen, müssen die Wohnung wechseln. Sei es aus Kostengründen oder auch persönliche Gründe. Doch geht das in diesem Fall oft nicht so einfach, außer der Hartz IV Empfänger zahlt den Umzug aus eigener Tasche. Muss der Umzug von der ARGE gezahlt werden, muss der Empfänger einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dieser genehmigt, übernimmt die Agentur dann die Kosten. Gründe für einen genehmigten UmzugWird zum Beispiel eine günstigere Wohnung gefunden, ist die ARGE immer gerne bereit, die Umzugskosten zu zahlen. Darunter fällt das Anmieten eines Transporters und je nach Sachlage auch Kosten für eine Renovierung. Doch sind es hier Pauschalbeträge, die der Hartz IV Empfänger gezahlt bekommen wird. Ein weiterer Grund, bei dem die Umzugskosten übernommen werden, ist der, besteht in der neuen Stadt eine Aussicht auf eine Arbeitsstelle. Hierdurch würde der Empfänger nicht mehr unter Hartz IV fallen und dies strebt die ARGE immer an. Auch familiäre Grüne rechtfertigen einen Umzug, bei dem die Kosten übernommen werden. Wer allerdings regelmäßig einmal im Jahr umziehen möchte, dem wird ein Strich durch die Rechnung gemacht. Dieser kann dann bei einem erneuten Umzug nicht auf Hilfe von der ARGE hoffen. Genehmigte Wohnungen von der ARGEFakt ist auch, die neue Wohnung muss von der ARGE genehmigt werden, wenn diese die Miete zahlen muss. Das bedeutet, die Wohnung darf bei einer einzelnen Person nicht größer sein als 45 Quadratmeter. Nur diese Größe wird von der Agentur übernommen. Ist die Wohnung größer, muss der Empfänger den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen, kann aber auch die Miete komplett gestrichen bekommen. Hier ist es wichtig immer vorher mit seinem Vermittler zu sprechen und sich die Wohnung vorher genehmigen lassen. Wer mit einem Partner zusammenziehen möchte und dieser bekommt ebenfalls Hartz IV, dem stehen 65 Quadratmeter zu. Doch wird dann nur einer die Miete gezahlt bekommen und nicht beide, bzw. beide bekommen die Hälfte erstattet. |
