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Wohngemeinschaft
Die Geschichte der Wohngemeinschaft stammt noch aus der Hippiezeit, als es Mode war in Gruppen in einer Wohnung zu leben und den Lebensalltag gemeinsam zu bestreiten. Doch haben diese Wohngemeinschaften von früher nichts mehr mit den heutigen zu tun.  Die heutigen Gründe, weswegen Menschen, sich zu Beginn fremde Menschen, in einer Wohnung zusammenleben, sind dann eher praktisch veranlagt. Gerade in Großstädten, wo Wohnungen zum einen knapp und zum anderen teuer sind, kann sich eine Wohngemeinschaft durchaus lohnen. In dieser wird sich dann die Miete geteilt und dafür gibt es sowohl gemeinschaftliche, wie auch eigene Räume.

Aufbau der Wohngemeinschaft


Wer ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mieten möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass er hier nur ein eigenes Zimmer haben wird. Der Rest, wie zum Beispiel die Küche oder auch das Badezimmer muss er sich mit seinen Mitbewohnern teilen. Beim Mietvertrag gibt es dann unterschiedliche Varianten. Entweder wird das Zimmer über den Hauptmieter abgeschlossen oder über den Eigentümer der Wohnung. Dies ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich. Was die Haushaltsabgaben angeht, entscheiden hier die Mieter untereinander, wer was bezahlen muss und wie hoch die Kosten dafür zu sein haben. Auch über die Regeln sollte schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages gesprochen werden, damit es hier später keine Probleme geben wird.

Miete in einer Wohngemeinschaft


Die Miete eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft richtet sich immer nach dem Wohnort. Wer zum Beispiel in Hamburg ode4r München eine Wohnung möchte, zahlt hier warm sehr schnell 200 –300 Euro. In Berlin sieht es dann schon anders aus, hier ist die Miete noch ein wenig höher. In kleineren Städten dagegen sind die Mieten günstiger und hier kann dann auch schon ein Zimmer für 100 Euro gemietet werden. Eine Wohngemeinschaft ist immer eine beliebte Sache, hier entstehen dann oft sehr tiefe Freundschaften die ein Leben lang halten werden.
 
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