| IVD pocht auf Mietspiegel |
![]() Die Aussagekraft des Mietspiegels wird nach Ansicht des Immobilienverbands IVD durch die politischen Pläne, die Spanne möglicher Mieterhöhungen in Berlin zu begrenzen, gefährdet. Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilen Verbandes IVD warnt: „Wenn das Beispiel bundesweit Schule macht und es gelingt, für die nach dem deutschen Mietrecht ohnehin schwierigen Mieterhöhungen weitere Hürden aufzubauen, würde das die Attraktivität von Investitionen im Immobilienbereich mindern.“
Methoden ändernDie Methoden zur Erstellung des Mietspiegels so zu ändern, dass damit Mieterhöhungen erschwert werden, wird zurzeit diskutiert. Veröffentlicht wird im Mietspiegel die je nach Alter, Größe, Ausstattung, Art und Lage einer Wohnung durchschnittlich gezahlte Miete. Die Miete darf der Vermieter maximal bis zu der im Mietspiegel ausgewiesenen Miete für eine vergleichbare Wohnung anheben. Außerdem müssen Vermieter bei Mieterhöhungen die so genannte Kappungsgrenze beachten: höchstens um 20% erhöhen dürfen sie die Miete innerhalb von drei Jahren. Faktisch wertlos Schick sagt, dass der Mietspiegel faktisch wertlos werde, wenn es gelänge diesen zu manipulieren. Schick: „Weder im Interesse der Mieter noch der Vermieter kann das liegen. Nicht nur dazu, Mieterhöhungen zu begründen, sondern damit Mieter im Zweifelsfall auch beweisen können, dass ihr Vermieter zu viel verlangt, dient ein qualifizierter Mietspiegel, wie er in Berlin vorliegt.“ Es bestehe aber die Gefahr, dass der Mietspiegel auf dem Markt und vor Gericht nicht mehr als Vergleichsmittel anerkannt wird, wenn die Politik ihn missbrauche, um die Mietentwicklungen zu beeinflussen, betont Schick. Qualifizierter Mietspiegel „Der qualifizierte Mietspiegel in Berlin muss nach wissenschaftlichen Methoden erstellt und von den beteiligten Interessenvertretern anerkannt werden“, so Schick. Vor allen anderen Methoden wie Mietdatenbanken, Gutachten oder Vergleichswohnungen bilde ein solcher qualifizierter Mietspiegel die entscheidende Basis für die Begründung oder Ablehnung von Mieterhöhungen. Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de |




