 Die Weltwirtschaftskrise hat die Preise in den letzten Jahren für Immobilien explodieren lassen. In Südafrika und Australien haben sich die Preise teilweise mehr als verdoppelt, während in Japan die Immobilienpreise um bis zu 80% gesunken sind. |
|
|
Immer mehr Anbieter, immer mehr Auswahl, viele so genannte Trends machen jedem, der ernsthaft vorhat schöner zu wohnen die Auswahl richtig schwer. Die einfache Grundfrage sollte für jeden lauten: Was und wie viel will ich verbessern und was ist momentan generell und auch für mich persönlich im Trend und von Wichtigkeit? Im Folgenden finden Sie einige neue Wohntrends, die den Herbst 2009 und die Zukunft des Wohnens bereichern werden:
|
Dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden. Seit dem 1. Mai 2002 waren die Kläger Mieter einer Wohnung des Beklagten. Die Kläger erklärten mit anwaltlichem Schreiben vom 24. Januar 2005 die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 30. April 2005.
|
 Die Möglichkeit, die Ausgaben steuerlich im Rahmen des § 35a EStG geltend zu machen, entfällt bei der Barzahlung einer Handwerkerleistung, die an der selbstgenutzten Immobilie durchgeführt wird. Dies wurde kürzlich endgültig vom Bundesfinanzhof entschieden.Damit bestätigten die Münchner Richter die Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, wonach die gesetzliche Regelung des § 35a EStG rechtmäßig sei. Dass die Barzahlung von Handwerkerrechnungen ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne jegliche bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a EStG erfülle, ist nach Ansicht des BFH dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht zu entnehmen. |
 Die Aussagekraft des Mietspiegels wird nach Ansicht des Immobilienverbands IVD durch die politischen Pläne, die Spanne möglicher Mieterhöhungen in Berlin zu begrenzen, gefährdet. Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilen Verbandes IVD warnt: „Wenn das Beispiel bundesweit Schule macht und es gelingt, für die nach dem deutschen Mietrecht ohnehin schwierigen Mieterhöhungen weitere Hürden aufzubauen, würde das die Attraktivität von Investitionen im Immobilienbereich mindern.“
|
 Dass der Mieter verpflichtet ist, bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchzuführen hat, dulden muss, hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden.
|
Enttäuscht über das Ergebnis des Gesprächs über das Konjunkturpaket II zeigt sich im Nachgang zum Konjunkturgipfel im Kanzleramt der Präsident des „Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen“ (GdW) Lutz Freitag. „Nicht berücksichtigt worden sind die Vorschläge der Wohnungs- und Immobilienbranche im Vorfeld der Programmentwicklung. Daran hat auch der gestrige Gipfel nichts geändert“, so Freitag verärgert. |
Die geplante Nachjustierung der Zinsschranke schon ab 2008 wird vom „BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt. BFW-Präsident Walter Rasch erklärt: „Da diese Änderungen die zu scharfen Grenzen der Zinsschranke abmildern und dafür sorgen, dass in Zeiten der Wirtschaftskrise nicht auch noch stabile Unternehmen ins Wanken geraten, befürworten wir diese. Um Unternehmen nicht ab 2011 in die Zinsschranke laufen zu lassen, sollten die vorgeschlagenen Änderungen allerdings als unbefristete Lösungen eingeführt werden.“
|
 Das Ansinnen der CDU/CSU-Fraktion, neue Wege der Förderung für das Eigenheim zu finden, wird vom „BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft begrüßt.
|
Ständig größer werden die finanziellen Belastungen für Wohnungs- und Hauseigentümer. Die Eigentümerschutzgemeinschaft „Haus & Grund Deutschland“ hat auf diese Entwicklung jüngst hingewiesen. Im Jahr 2007 sei beispielsweise das Steueraufkommen von Ländern und Gemeinden aus der Grundsteuer B für gebaute oder bebaubare Grundstücke und Immobilien sowie aus der Grunderwerbsteuer um 135% auf 17,2 Milliarden € seit 1995 nach oben geklettert. Um das zweieinhalbfache nach oben katapultiert wurde das Aufkommen aus der ausschließlich den Kommunen zustehenden Grundsteuer B in diesem Zeitraum. Um das zweifache gestiegen ist hingegen das Aufkommen der Länder aus der Grunderwerbsteuer.
|
|
|
|
|
<< Start < Zurück 1 2 3 4 Weiter > Ende >>
|
|
Seite 1 von 4 |